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OBERÖSTERREICH

7. Januar 2024

Tipp: Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen

 

Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen.
Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich dabei an gemeinnützige Organisationen (z.B. Museen, Kulturvereine, kirchliche Einrichtungen u.a.), die nicht unternehmerisch tätig sind.

Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen ist so konzipiert, dass die (deutlich) höheren Energiekosten gemildert werden sollen. Der EKZ-NPO fördert 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Förderungen werden ab einer errechneten Förderhöhe von 800,00 Euro
ausbezahlt.

Anträge für das Jahr 2022 können vom 22. Jänner bis 30. Juni 2024 gestellt werden, für das Jahr 2023 vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Webseite www.ekz-npo.at (nach Registrierung).


Weitere Informationen:

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