Kulturförderungen
Zur besseren Planung für die Abwicklung der Kulturförderungen wurden mit dem neuen Kulturbudget des Landes Oberösterreich für das Jahr 2023 erstmals konkrete Einreich- und Bearbeitungszeiträume definiert:
- Förderanträge für die Jahresprogramme des Folgejahres sollten von November des Vorjahres bis Jänner des betreffenden Jahres eingereicht werden, bis zum Ende des ersten Quartals kann mit einer Rückmeldung der Abteilung Kultur gerechnet werden.
- Förderansuchen für Arbeitsstipendien, Projekte und Veranstaltungen sollten von Februar bis April bzw. von Juli bis September eingereicht werden. Hier kann mit einer Rückmeldung der Abteilung Kultur bis zum Ende des zweiten bzw. dritten Quartals gerechnet werden.
- Förderansuchen für Investitionen und Ankäufe sind für Mai und Juni vorgesehen.
Die angegebenen Zeiträume sollen einen Orientierungsrahmen geben. In einer Übergangs- und Umstellungsphase sind Förderanträge vorerst auch weiterhin jederzeit möglich.
Kleinförderungen wie z. B. im Bereich der Blasmusik, die Aktion "Schule und Museum", Musikproduktionen oder die Ferialjobaktion für Kulturvereine sind davon ebenso ausgenommen wie große Infrastrukturprojekte oder der Bereich der Denkmalpflege.
Links zu den Seiten des Landes Oberösterreich:
> Förderungen zum Thema Kultur - Informationen zu den Einreichphasen
> Kulturförderung des Landes Oberösterreich - Formulare
> Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
> Bei Fragen rund um das Thema Kulturförderung stehen wir vonseiten des OÖ Forums Volkskultur gerne für Beratungen zur Verfügung!
Foto Header: Christian Dubovan