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Datenschutz


Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten transparenter bzw. stärker reglementiert werden.

Die Verordnung wird im Rahmen des Bundesgesetzes zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG) umgesetzt und verschärft die bisherigen Regelungen im Datenschutzgesetz. Am stärksten betroffen sind davon vor allem Unternehmen, die zunehmend mehr und mehr Daten einheben und verarbeiten. Aber auch Vereine können sich nicht der Verantwortung entziehen. Nicht betroffen sind allerdings Daten, die nur zu familiären oder privaten Zwecken genutzt werden.

Im Wesentlichen sind in puncto Datenschutz die folgenden Grundätze zu beachten:

  • Datenminimierung
  • Rechtmäßigkeit
  • Zweckgebundenheit
  • Transparenz
  • Richtigkeit und Aktualität

Grundsätzlich sollten nur jene Daten erhoben werden, die zu einem berechtigten Zweck auch tatsächlich benötigt werden. Die Betroffenen müssen auch aktiv der Verwendung ihrer persönlichen Daten über eine Einwilligungserklärung zugestimmt haben. Bei Anfrage müssen die vom Fragesteller bis dato gespeicherten Daten bekanntgegeben und er/sie über deren Verwendung informiert werden. Dass zudem Daten aktualisiert werden bzw. auch das Recht besteht, dass diese auf Wunsch der Betroffenen gelöscht werden müssen, ist selbstverständlich.

Personenbezogene Daten in Vereinen
Jedes Vereinsmitglied sollte informiert werden, was, wann, wo, auf welchem Weg der Öffentlichkeit bekanntgemacht wird, sofern tatsächlich personenbezogene Daten betroffen sind. Somit kann jedes Vereinsmitglied dieser Veröffentlichung widersprechen. Für eine nachträgliche Einholung der Zustimmung bei langjährigen Vereinsmitgliedern dürfte aber keine Notwendigkeit bestehen, sofern eine statutengemäße Verwendung der personenbezogenen Daten vorliegt, denn dieser Verwendung wurde mit der unterschriebenen Mitgliedschaft ohnehin bereits zugestimmt. Am sinnvollsten ist es, bei neuen Vereinsmitgliedern gleich von vornherein eine Einwilligung für die Verwendung der personenbezogenen Daten einzuholen bzw. bekanntzugeben, wofür diese verwendet werden.

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