KI-Richtlinien für Vereine
Mit dem EU AI Act (Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz) schafft die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Auch gemeinnützige Vereine sind in unterschiedlichem Ausmaß davon.
Seit 2. August 2026 gelten diese neuen Vorschriften mit dem Ziel, den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und Klarheit zu geben, wann Inhalte mit KI erstellt oder geändert wurden.
Wann muss der KI-Inhalt gekennzeichnet werden:
- Bildmaterial
Täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, sogenannte Deepfakes, müssen als KI-generiert oder KI-bearbeitet gekennzeichnet sein. Das soll die Verwechslung mit echten Aufnahmen verhindern.
- Textmaterial
KI-generierte oder KI-bearbeitete Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen, z. B. Politik, Gesundheit oder Sicherheit. Wenn die Texte von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet wurden, muss nicht gekennzeichnet werden.
- Chatbots
Menschen müssen erkennen, dass sie auf Websites mit KI-Chatbots oder digitale Assistenten und nicht mit Menschen kommunizieren.
- Erkennung und Analyse
Wer KI-Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder biometrische Merkmale auswerten, muss die Personen darüber informieren.
Kennzeichnungssymbole
Die Europäische Kommission stellt ein Set an frei nutzbaren Symbolen für die Kennzeichnung zur Verfügung.
Dazu gehören unter anderem Kennzeichnungen für:
- AI – KI wurde bei der Erstellung eingesetzt
- AI modified – bestehende Inhalte wurden mit KI verändert
- AI generated – der Inhalt wurde vollständig durch KI erzeugt
Wie die Kennzeichnung erfolgt, ist frei, muss jedoch erfolgen, wenn sie nach dem AI Act erforderlich ist. Hier gibt es weitere Informationen sowie die Kennzeichnungssymbole der Europäischen Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten.
Verantwortungsvoller Einsatz
Wer KI überlegt einsetzt, kann mit wenigen Grundregeln rechtlich auf der sicheren Seite sein:
- KI für Flyer, Einladungen oder Social Media verwenden ist grundsätzlich erlaubt.
- KI-Texte, die Sie selbst prüfen und freigeben, müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
- Täuschend echte KI-Bilder, Videos oder Audios sind als KI-Inhalte zu kennzeichnen.
- Es muss erkennbar sein, dass ein KI-Chatbot keine Person ist.
- Transparenz schafft Vertrauen, d. h. Kennzeichnung ist immer möglich.
Mehr zum Thema KI in der Reihe „Künstliche Intelligenz“ des Landes OÖ: Link